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Urteile wegen Pyrotechnik
Das Sportgericht hat im schriftlichen Verfahren Geldstrafen wegen Zünden von Pyrotechnik im Rahmen des Kreispokalspiels in Höhe von insgesamt 400 Euro ausgesprochen.
Auch in einem weiteren Meisterschaftsspiel der Kreisliga A wurden Rauchfackeln gezündet und eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verhängt.
Der Einsatz von Pyrotechnik ist nicht nur in Bundesliga Stadien verboten, auch auf Kreisebene wird dieses Verhalten sanktioniert. Hier haftet der Verein immer für seine „Fans“.