Have any questions?
+44 1234 567 890
Urteil nach Tätlichkeit gegenüber einem Schiedsrichter
Das Kreissportgericht hat am 4.10.2023 im Jugendheim Sundern eine Tätlichkeit gegenüber einem Schiedsrichter verhandelt.
In der Partie der Kreisliga B zwischen Türksport Bünde vs. TuS Bruchmühlen II vom 3.9.2023 hat ein Bünder Spieler den Schiedsrichter – dieser wollte dem Spieler die rote Karte wegen einer Schiedsrichterbeleidigung zeigen – unvermittelt an den Hals gefasst, gewürgt und heftig zu Boden gestoßen. Der Schiedsrichter blieb kurz benommen am Boden liegen und Spieler der Gäste kümmerten sich um den Unparteiischen. Die herbeigerufene Polizei nahm anschließend eine Strafanzeige auf.
Das Spiel wurde nach diesem Vorfall abgebrochen.
Die Satzung des FLVW sieht bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter Sperren von 1 Jahr bis zu 8 Jahren vor. Aufgrund der Schwere des Vergehens und zum Schutz der Schiedsrichter hat das Sportgericht den Bünder Spieler für sechs Jahre bis September 2029 gesperrt. Laut Tenorierung des Urteils wurde der Beschuldigte nicht mit der Höchststrafe belegt, da der Schiedsrichter mit Würgemalen am Hals nicht stärker verletzt wurde. Nach Aussage des anwesenden Vorsitzenden des Vereins – der Beschuldigte war nicht anwesend – habe der Beschuldigte aus Wut so gehandelt. Somit sah das Sportgericht die Sperre von sechs Jahren als tat- und schuldangemessen. Das abgebrochene Spiel wurde zudem für Bruchmühlen als gewonnen gewertet und der Verein Türksport Bünde muss eine angemessene Geldstrafe zahlen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat der Schiedsrichter keine Spielaufträge übernommen, ob er seine Schiedsrichtertätigkeit wieder aufnimmt ist aktuell noch fraglich.
Mit diesem Urteil will die Rechtsinstanz die Schiedsrichter, die Woche für Woche ihrem Hobby in der Freizeit nachgehen, schützen. Solche Vorfälle darf es auf unseren Sportplätzen nicht geben.