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Umsetzung aktuelle Coronaschutzverordnung im Land NRW (ab 16.09.2020)
Liebe Schiedsrichter,
nachfolgende erfreuliche Info zur Beachtung:
Der Wettkampbetrieb darf nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen mit mehr als 30 Personen betrieben werden!
Für den FLVW gilt daher wieder ab sofort und solange § 9 (Coronaschutzverordnung NRW) Gültigkeit besitzt, dass die normalen, gültigen und einschlägigen Satzungen und Ordnungen sowie Durchführungsbestimmungen des WDFV bzw. FLVW für den Spielbetrieb bzgl. der Regelung zu den Kadergrößen und Auswechselungen wieder greifen.
Demnach wären auch wieder grundsätzlich bei Freundschaftsspielen Auswechselkontingente vor dem Spiel abzustimmen. Es wird jedoch dringend empfohlen die Auswechselregelung des Pflichtspielbetriebes anzuwenden.
Alle Spieler/innen, die zum Kader für das Spiel gehören, können sich in "Zone 1" – Auswechselspieler/innen unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund Nase Schutz – aufhalten.
Heißt im Endeffekt: dass fortan alle eingetragenen Spieler (11+ mögliche 7 AWS) sich in Zone 1 und damit im Innenraum mit dem notwendigen Abstand oder mit Mund- und Nasenschutz aufhalten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Friemelt