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Sportgerichtsurteile
Das KSG Herford musste einen Spielabbruch in der KL C zwischen VfL Holsen 3 vs. Sancakspor Spenge mündlich verhandeln. Da der Schiedsrichter von Spielern aus Spenge bedroht und körperlich attackiert wurde, hat dieser das Spiel in der 38. Spielminute abgebrochen. Da die anwesenden Zeugen aus Holsen eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter nicht gesehen haben, wurden die beschuldigten Spieler wegen Bedrohung für 8 bzw 4 Spiele gesperrte. Das Spiel wurde für Holsen 3 als gewonnen gewertet.
In einem C-Jugend-Spiel haben Spieler den Schiedsrichter vor und in seiner Kabine bedroht und beleidigt. Hier musste das Jugendsportgericht in einer mündlichen Verhandlung der Sache auf den Grund gehen. Im vorliegenden Fall wurden zwei Spieler zu je 3 Monaten gesperrt, da sie ihr Fehlverhalten eingestanden, was ihnen das Gericht bei der Strafbemessung zugute gehalten hat. Es handelt sich hierbei um die Mindestsperre.
In einem schriftlichen Verfahren hatte sich das Sportgericht mit einem Fall von unsportlichem Verhalten eines Spielers auseinanderzusetzen. Hier ging es um einen Wechsel innerhalb der Bezirksliga, wo ein Spieler trotz schriftlicher Zusage den Verein im Sommer verlassen hat. Das Verbandssportgericht des FLVW hat das Sportgericht des Kreises Herford mit dem Verfahren beauftragt. Da der Spieler aufgrund fehlender Freigabe automatisch bis 1.11. gesperrt war, wurde er vom Sportgericht für weitere 4 Spiele gesperrt. Hier gab es in der Vergangenheit für ähnliche Vergehen Sperren von 6 Monaten. Das Sportgericht will und muss die Vereine vor willkürlichen Wechseln oder Nichteinhaltung von Zusagen oder Abmachungen schützen, daher hat der Spieler somit nahezu die komplette Hinrunde aufgrund seines unsportlichen Verhaltens verpasst.