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Kreissportgericht handelt
Das Kreissportgericht hat in neuer Besetzung in der aktuellen Saison in drei mündlichen Verhandlungen und zahlreichen Einzelrichterentscheidungen im schriftlichen Verfahren bereits einige mehrwöchige Sperren aber auch Spielwertungen nach Spielabbrüchen vorgenommen.
In einem Fall von Diskriminierung in einem C-Jugendspiel musste ein Verfahren an das Jugendgericht des Verbandes zur Entscheidung gegeben werden.
Aufgrund unsportlichen Verhaltens von Jugendmannschaften wurden Geldstrafen zur Bewährung ausgesprochen, um so präventiv auf das Verhalten der jugendlichen Spieler einzuwirken.
Im Seniorenbereich mussten die Einzelrichter des KSG Sperren von bis zu 16 Spielen aussprechen, da sich Spieler in grober unsportlicher Weise verhalten haben. Tätlichkeiten und Bedrohungen wurden mit drastischen Strafen geahndet.
Da zwei Vereine aufgrund fehlenden Ordnungsdienstes und grob unsportlichen Verhaltens von Spielern, Offiziellen und / oder Anhängern einen Spielabbruch zu verantworten hatten, musste das Sportgericht eine Spielwertung vornehmen. Nach intensiven und aufwendigen Zeugenbefragungen und Würdigung der einzelnen Aussagen, die häufig deutlich voneinander abweichen, musste das Sportgericht ein gerechtes Urteil fällen. Neben den Spielwertungen wurden auch Geldstrafen und Sperren verhängt.
Nach drei sehr auffälligen ersten Spieltagen hat sich das Verhalten auf den Sportplätzen auf das sportliche konzentriert, so dass sich die Anzahl der aktuell durch die Rechtsinstanz zur Entscheidung vorliegenden Vorfälle reduziert hat.