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Gemeinsame Eckpunkte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises Herford zur Durchführung von Wettkampf-, Test- und Trainingsspielen
  • Gemeinsame Eckpunkte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises Herford zur Durchführung von Wettkampf-, Test- und Trainingsspielen

Gemeinsame Eckpunkte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises Herford zur Durchführung von Wettkampf-, Test- und Trainingsspielen

Nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der aktuellen Fassung vom 15.07.2020 sind gem. § 9 Absatz 1 beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen.

Aufgrund der Beschlüsse des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) und des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) sind grundsätzlich wieder Test- bzw. Freundschaftsspiele möglich sind. Die seit dem 15. Juli 2020 geltenden Regelungen bleiben zunächst bis zum 11. August 2020 in Kraft. Dabei sind immer die folgenden Voraussetzungen (u. a. § 9 der Verordnung) zu beachten:

  • Nicht mehr als 30 Personen sind am Spiel beteiligt. Die Wechselbestimmungen bei Test- bzw. Freundschaftsspielen bleibt ein beherrschendes Thema in der Vorbereitungszeit auf die kommende Saison. Viele Beteiligte waren durch die unterschiedlichen Interpretationen der Coronaschutzverordnung verunsichert. Diese Situation war ausgesprochen unbefriedigend. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Die Abteilung Sport in der Staatskanzlei hat sich aktuell noch einmal mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgesprochen. Die 30-Personengrenze der Coronaschutzverordnung wird laut Staatssekretärin Andrea Milz folgendermaßen ausgelegt: "Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die - wie beim normalen Sport - die 1,5 Meter Abstand einhalten, also alle Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter - selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht. Das besteht bei normalen Sportgruppen z. B. beim Joggen auch. Die nicht in die 30er Gruppe zu zählenden Personen müssen den Abstand von 1,5 Metern einhalten."

Das gesamte Dokumet mit allen Eckpunkten bekommt ihr HIER zum download:

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