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Verfahrensweise im Umgang mit dem freien Zugang zu Fußballspielen (Freier Eintritt von Schiedsrichtern bei Spielen)
Liebe Schiedsrichterinnen, liebe Schiedsrichter,
wir haben Sie in kurzer, knapper Form auf eine Verfahrensweise im Umgang mit dem freien Zugang zu Fußballspielen informiert.
Diese Information war vielleicht etwas zu knapp und hat unter Umständen zu Irritationen geführt.
Die Vereine arbeiten zur Zeit daran, die Vorgaben der Corona Schutzverordnung umzusetzen. Aktuell dürfen 30 Personen maximal Kontakt im nicht kontaktfreien Sport haben. Zufällig passt diese Zahl bei 11 Spielern und 4 Auswechslungen auf unseren Sport. Die Landesregierung hat diese Zahl aber nicht für den Fußball festgelegt, sondern für alle Sportarten. Dazu kommt die Zahl 300. In dieser Zahl sind alle anderen zu erfassen, die sich auf der Sportanlage befinden. Für diese insgesamt 330 Personen muss der Heimverein die einfache Rückverfolgung gewährleisten. Alle Kontaktdaten sind zu erfassen analog der Gastronomie.
In der Diskussion mit den Vereinen wurde überlegt, wie sichergestellt werden kann, dass es nicht dazu kommt, dass Zuschauer abgewiesen werden müssen. Dies gilt natürlich nur für Spiele, bei denen mehr als 300 Zuschauer erwartet werden. Bei diesen Spielen wurde mit den Vereinen vereinbart, die Anzahl der Gästefans auf 50 zu beschränken. Die Frage kam dann auf, wie denn mit den SR Ausweisinhabern und Verbandsausweisinhabern umzugehen ist. Es soll nicht sein, dass ich als SR oder Verbandsmitarbeiter zu einem Spiel komme und nicht mehr eingelassen werde, weil die Kapazität erschöpft ist. Um das zu verhindern, haben die Vereine vorgeschlagen, dass sich der SR oder Verbandsmitarbeiter vorher anmeldet, um auch gesichert reinzukommen.
Deshalb die vorgeschlagene Vorgehensweise für die Zeit, in der wir eingeschränkte Bedingungen haben. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Schnieders
Vizepräsident Amateurfußball FLVW