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Für einen Vereinswechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Viele Spieler und Klubs sind damit bereits in Berührung gekommen. Doch was muss man dabei beachten? Bis wann muss die Abmeldung erfolgen? Welche Anträge müssen eingereicht werden? Und wann gibt es eine Ausbildungentschädigung?
Die Regularien für einen Vereinswechsel sind in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) verankert. Wesentliche Aspekte sind die Abmeldung im alten Verein und die Einhaltung der Fristen. Im Jugendbereich gibt es nur die Wechselperiode I (Abmeldung zwischen dem 01.05. und 30.06.). Alle anderen Vereinswechsel sind sogenannte „Wechsel während der Saison“ und ziehen unabhängig von Zustimmung oder Nichtzustimmung eine Wartefrist nach sich. Die „Nichtzustimmung zum Vereinswechsel“ ist erst ab der Altersklasse der D-Junioren/innen möglich.
Maßgebend für die Berechnung der Wartefrist ist immer die Altersklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung. Ein Antrag auf Wegfall der Wartefrist bei Vereinswechsel kann zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel oder fehlender Spielmöglichkeit in der Altersklasse gestellt werden.
Die Passstelle für die Verbände Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein ist zentral beim WDFV (vormals WFLV) in Duisburg angesiedelt. Alle Informationen erhalten Sie daher am besten direkt auf der Homepage des WDFV. Im rechten Seitenbereich finden Sie den Link sowie einige Dokumente mit den Vereinswechselbestimmungen des WDFV.
Alles Infos dazu beim FLVW