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Aktuelle Urteile des Kreissportgerichts
Das Kreissportgericht und -jugendgericht hatte sich in seinen letzten Verhandlungen mit unsportlichen Verhalten von Zuschauern zu befassen.
In einem Seniorenspiel der KL B kam es seitens der Zuschauer zu rassistischen Äusserungen seitens der Zuschauer. Da diese nicht eindeutig einem der beiden beteiligten Vereine zuzurechnen waren, musste das Verfahren eingestellt werden. Laut Aussagen handelte es sich wahrscheinlich um Spieler anderer Vereine. Um diesen Umständen zukünftig vorzubeugen hat das Gericht angeregt, bei Einlasskontrollen ggf. die Personalien aufzunehmen. Auch Bild- und Videoaufzeichnungen – die teilweise schon eingesetzt werden – können zur Täteridentifizierung beim Sportgericht gesichtet werden.
In einem Jugendspiel waren es „Fans“ eines Vereins, die nicht Vereinsmitglieder waren. Hier wurde der Verein mit einer Geldstrafe belegt, da der Verein für das Verhalten seiner Zuschauer haftet. Der Verein hat nun die Möglichkeit, die Geldstrafe vom Verursacher seinerseits einzufordern. Dem Verein wurde nun auferlegt, auch bei Auswärtsspielen seiner A-Jugendmannschaft eigene Ordner zu stellen und diese vor dem Spiel dem Schiedsrichter namentlich zu benennen. Diese werden auch in Spielberichte eingetragen.
Grundsätzlich sind alle Vereine angewiesen, bei Ihren Heimspielen einen Ordnungsdienst zu stellen. Dieser sollte sichtbar mit Ordnerwesten anwesend sein.
Das Kreissportgericht wird auch zukünftig bei Zuwiderhandlungen drastische Strafen aussprechen, da unsere Sportstätten kein rechtsfreier Raum sind, an dem sich alle gemäß dem Fair Play Gedanken sportlich auseinandersetzen sollen. Insbesondere sollen hier die Schiedsrichter geschützt werden – denn ohne Schiedsrichter geht es nicht.