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Kreissportgericht
Das Kreissportgericht
Die judikativen Fußballrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte (früher: Spruchkammern). Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgerichte und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden.
Die Sportgerichte und Jugendsportgerichte entscheiden über Spielabbrüche, Platzverweise, Nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können, durch den Einzelrichter im schriftlichen Verfahren (Grundsatz) oder in einer mündlichen Verhandlung durch das Sportgericht. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründeten Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.
Zuständigkeiten
Zuständigkeiten der Sportgerichte sind nach der RuVO in der aktuellen Fassung geregelt. Die Satzungen sind im Downloadbereich des FLVW/WDFV frei verfügbar: https://www.flvw.de/service/rechtliches/satzung-und-ordnungen/
Grundsätzlich gilt:
- Die Kreissportgerichte sind örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung in ihren Kreisen.
- Die Zuständigkeit des KSG regelt der §§23, 58 RuVO. Form, Fristen und Gebühren sind dort ebenfalls geregelt.
- Die Zuständigkeit innerhalb des KSG regelt der Geschäftsverteilungsplan, veröffentlich im August 2019 in den AM.
- Das KSG ist ausnahmslos über das e-Postfach zu kontaktieren: flvw.ksg14@flvw.evpost.de
- Übergeordnete Rechtsinstanzen bei Berufungsverfahren:
- BSG 2: bsg2@flvw.evpost.de
- VSG: vsg@flvw.evpost.de
Kontakt zum Kreissportgericht